Schutz- und Betreuungskonzept
Verbindliche Standards für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen – bei jedem juvela-Einsatz. Stand: September 2026.

juvela | Event-Kinderbetreuung
Stand: September 2026
Unser Verständnis von Kinderschutz
Kinder und Jugendliche sollen bei juvela eine gute Zeit erleben, sich ausprobieren, Neues entdecken und Gemeinschaft erfahren können. Voraussetzung dafür ist ein Umfeld, in dem sie sich sicher, respektiert und ernst genommen fühlen.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie Grenzverletzungen und Vernachlässigung ist deshalb wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit.
juvela plant und realisiert Kinderbetreuung, Kinderanimation und Kinderprogramme für Unternehmen, Messen, Hochzeiten, Schulen, Kommunen, Vereine und private Veranstaltungen. Dazu gehören sowohl geschlossene Betreuungsangebote als auch offene Spiel-, Kreativ- und Animationsangebote, Ferienprogramme, schulbezogene Projekte sowie erlebnis- und freizeitpädagogische Angebote.
Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich dabei teilweise erheblich. Unser Schutz- und Betreuungskonzept trägt diesen unterschiedlichen Situationen Rechnung und bildet den gemeinsamen Standard für unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Unsere Grundsätze sind:
- Die Würde und die persönlichen Grenzen jedes Kindes und Jugendlichen werden respektiert.
- Körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt haben bei juvela keinen Platz.
- Betreuung wird alters-, entwicklungs- und situationsgerecht gestaltet.
- Kinder und Jugendliche werden ernst genommen und ihrem Alter entsprechend beteiligt.
- Kinder brauchen Zuwendung und Geborgenheit. Dabei achten wir ihre persönlichen Grenzen und individuellen Bedürfnisse.
- Sicherheit geht im Zweifel vor der Durchführung eines Programmpunkts.
- Auffälligkeiten, Beschwerden und Verdachtsmomente werden ernst genommen und nicht verschwiegen.
Geschlossene Kinderbetreuung
Bei einer geschlossenen Kinderbetreuung werden Kinder bewusst in die Betreuung von juvela übergeben beziehungsweise hierfür angemeldet.
Die Aufsicht beginnt grundsätzlich mit der ordnungsgemäßen Übergabe beziehungsweise Anmeldung des Kindes.
Während der übernommenen Betreuung wird die Aufsicht fortwährend gewährleistet. Art und Intensität der Aufsicht richten sich insbesondere nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder, Gruppengröße, Art der Aktivität, räumlichen Gegebenheiten und erkennbaren Gefahren.
Kinder dürfen während der übernommenen Betreuung nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
Nach dem Betreuungsstandard von juvela soll die Betreuung grundsätzlich mit einer ordnungsgemäßen Übergabe beziehungsweise Abholung durch eine hierzu berechtigte Person oder mit einem anderweitig ausdrücklich vereinbarten und für das konkrete Betreuungskonzept zulässigen Ende abgeschlossen werden.
Wird ein Kind zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt, wird im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten dafür Sorge getragen, dass das Kind nicht allein zurückbleibt und eine ordnungsgemäße Übergabe organisiert werden kann. Gleichzeitig wird die für die Veranstaltung zuständige Kontaktperson informiert. Die vertraglichen Regelungen über Beginn und Ende der Betreuungs- und Aufsichtspflichten bleiben hiervon unberührt.
Bei Zweifeln an der Identität oder Abholberechtigung einer Person wird ein Kind bis zur Klärung nicht an diese Person übergeben.
Offene Angebote, Kinderanimation und Jugendarbeit
Nicht jedes Angebot von juvela ist eine geschlossene Kinderbetreuung.
Bei Veranstaltungen setzen wir beispielsweise offene Bastel- und Kreativstationen, Kinderschminken, Glitzertattoos, Spiel- und Bewegungsangebote oder andere Kinderanimation um. Auch einzelne Aktionen im Rahmen von Festen, Messen, Unternehmensveranstaltungen oder kommunalen Veranstaltungen können ausdrücklich als offene Angebote ausgestaltet sein.
Bei solchen Angeboten können Kinder kommen und gehen, ohne förmlich in die Betreuung übergeben zu werden. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernehmen juvela und die eingesetzten Betreuungskräfte dadurch keine umfassende Aufsicht über das Kind. Die allgemeine Aufsicht verbleibt bei den Eltern, Sorgeberechtigten oder sonstigen verantwortlichen Aufsichtspersonen.
Unabhängig davon achten unsere Betreuungskräfte innerhalb des von ihnen durchgeführten Angebots auf einen sicheren, respektvollen und kindgerechten Ablauf und reagieren auf erkennbare Gefahren.
Für Ferienprogramme, schulbezogene Projekte, Geländespiele, Schatzsuchen, Geocaching, erlebnispädagogische Angebote, Workshops, Ausflüge und vergleichbare Projekte wird der Umfang der Betreuung und Aufsicht anhand des jeweiligen Angebots festgelegt.
Entscheidend ist damit nicht die Bezeichnung eines Angebots, sondern dessen konkrete Ausgestaltung.
Sichere Rahmenbedingungen
Kinder- und Jugendarbeit findet bei juvela an sehr unterschiedlichen Orten statt: in Unternehmen, Veranstaltungsräumen und Hotels ebenso wie auf Schulgeländen, öffentlichen Flächen, in der Natur oder auf Veranstaltungsgeländen.
Die jeweilige Betreuung wird deshalb an die tatsächlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Erkennbare Gefahren werden bei der Planung und Durchführung berücksichtigt. Programmpunkte werden altersgerecht ausgewählt und erforderlichenfalls an Gruppengröße, Wetter, räumliche Bedingungen oder andere besondere Umstände angepasst.
Stellen Betreuungskräfte während eines Einsatzes fest, dass eine Aktivität oder die Betreuung unter den tatsächlichen Bedingungen nicht sicher durchgeführt werden kann, dürfen und sollen sie eingreifen.
Dies kann insbesondere bedeuten, eine Aktivität anzupassen, die Teilnehmerzahl zu begrenzen, die Aufnahme weiterer Kinder vorübergehend auszusetzen oder einen Programmpunkt zu unterbrechen oder zu beenden.
Bei einer unmittelbaren Gefahr steht deren Abwehr an erster Stelle.
Unsere Betreuungskräfte
Für juvela arbeiten Betreuungskräfte mit unterschiedlichen fachlichen Hintergründen sowie praktischen Erfahrungen in der Betreuung, Begleitung und pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Je nach Veranstaltung und Aufgabenstellung können hierzu beispielsweise erfahrene Jugendleiterinnen und Jugendleiter, Juleica-Inhaberinnen und -Inhaber, pädagogisch erfahrene Betreuungskräfte sowie Personen mit einschlägiger Ausbildung oder Studium gehören.
Entscheidend ist, dass die für einen Einsatz vorgesehene Person für die konkrete Aufgabe persönlich und fachlich geeignet ist.

Von unseren Betreuungskräften erwarten wir insbesondere einen verantwortungsvollen und respektvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Zuverlässigkeit, die Beachtung dieses Schutz- und Betreuungskonzepts sowie die Bereitschaft, das eigene pädagogische Handeln zu reflektieren.
Soweit dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben, verbindlicher Anforderungen eines Auftraggebers oder nach Art, Intensität und Dauer des konkreten Kontakts mit Kindern und Jugendlichen erforderlich oder für den jeweiligen Einsatz vorgesehen ist, verlangt juvela die Einsicht in ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis.
Die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis ist dabei nur ein Bestandteil einer sorgfältigen Personalauswahl. Berücksichtigt werden insbesondere auch Qualifikation, Erfahrung sowie die persönliche und fachliche Eignung für den jeweiligen Einsatz.
Betreuungskräfte sind verpflichtet, juvela über Umstände zu informieren, die ihre persönliche Eignung für die Betreuung oder Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen in Frage stellen können. Dies umfasst insbesondere einschlägige strafrechtliche Ermittlungs- oder Strafverfahren.
Während der Betreuung ist die Tätigkeit unter Einfluss von Alkohol, Cannabis oder sonstigen berauschenden Mitteln ausgeschlossen.
Sensibilisierung und Qualifizierung
Kinderschutz ist Bestandteil der Vorbereitung und Begleitung unserer Betreuungskräfte. Die für juvela geltenden Schutzstandards, insbesondere zum Umgang mit Nähe und Distanz, persönlichen Grenzen, Beschwerden, Verdachtsfällen und besonderen Vorkommnissen, werden den eingesetzten Betreuungskräften verbindlich vermittelt.
Je nach Tätigkeit, Erfahrung und Einsatzbereich werden erforderliche Kenntnisse durch Einweisungen, Informationsangebote oder geeignete Qualifizierungsmaßnahmen ergänzt und weiterentwickelt. Erfahrungen und besondere Vorkommnisse aus Einsätzen werden genutzt, um Abläufe und Schutzmaßnahmen fortlaufend zu überprüfen und zu verbessern.
Verhaltenskodex – Nähe, Distanz und persönliche Grenzen
Kinder- und Jugendarbeit lebt von Beziehung, Vertrauen, Gemeinschaft und persönlicher Zuwendung. Ein professioneller Umgang bedeutet deshalb nicht größtmögliche Distanz, sondern einen bewussten und grenzachtenden Umgang mit Nähe.
Für alle bei juvela eingesetzten Betreuungskräfte gelten folgende Grundsätze:
Persönliche Grenzen
Die persönlichen und körperlichen Grenzen von Kindern und Jugendlichen werden respektiert. Ein Nein oder erkennbares Unwohlsein wird ernst genommen.
Körperkontakt
Körperkontakt muss der jeweiligen Situation angemessen und für das Kind erkennbar akzeptabel sein. Er kann beispielsweise beim Trösten, bei Hilfestellungen, Spielen oder zur unmittelbaren Gefahrenabwehr angemessen oder erforderlich sein. Körperkontakt darf niemals zur Befriedigung eigener Bedürfnisse der Betreuungsperson dienen.
Sprache und Verhalten
Kinder und Jugendliche werden respektvoll angesprochen. Beleidigungen, Demütigungen, Einschüchterungen, diskriminierende Äußerungen, sexualisierte Sprache oder andere herabwürdigende Verhaltensweisen sind nicht akzeptabel.
Gewalt
Körperliche und psychische Gewalt sowie entwürdigende oder einschüchternde Erziehungsmaßnahmen sind untersagt. Körperliches Eingreifen ist nur zulässig, soweit dies zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr oder zum Schutz des Kindes oder anderer Personen erforderlich und verhältnismäßig ist.
Einzelkontakte
Situationen, in denen Betreuungskräfte mit einzelnen Kindern oder Jugendlichen allein sind, werden nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sie können sich insbesondere bei Gesprächen, Hilfestellungen oder in der mobilen Jugendarbeit ergeben. Sie sollen jedoch pädagogisch nachvollziehbar und möglichst transparent gestaltet werden.
Bevorzugung und Geschenke
Einzelne Kinder oder Jugendliche dürfen nicht gezielt bevorzugt, emotional abhängig gemacht oder durch persönliche Geschenke in ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis gebracht werden.
Private Kontakte
Aus einem juvela-Einsatz gewonnene Kontaktdaten von Kindern und Jugendlichen dürfen nicht für private Kontaktaufnahmen oder eigene Zwecke verwendet werden.
Intimsphäre und besonders sensible Situationen
Die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen ist besonders zu schützen.
Bei Toilettengängen, Umkleidesituationen und vergleichbaren Situationen wird die Selbstständigkeit des Kindes entsprechend seinem Alter und Entwicklungsstand respektiert.
Unterstützung erfolgt nur, soweit sie erforderlich und im konkreten Betreuungskontext angemessen ist. Dabei wird die Privatsphäre des Kindes bestmöglich gewahrt. Soweit die Situation dies zulässt, wird bei Unterstützungsbedarf in besonders sensiblen Situationen eine zweite Betreuungsperson hinzugezogen.
Betreuungskräfte vermeiden Situationen, die unnötig die Intimsphäre eines Kindes beeinträchtigen oder für das Kind beziehungsweise für Außenstehende nicht nachvollziehbar sind.
Beteiligung und Rechte der Kinder und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche sollen bei juvela nicht nur beaufsichtigt, sondern ernst genommen werden.
Soweit es Alter, Angebot und Situation zulassen, können sie mitentscheiden, beispielsweise bei Spielen, Kreativangeboten, Gruppenaktivitäten oder der Gestaltung einzelner Programmpunkte.
Kinder und Jugendliche dürfen jederzeit sagen, wenn ihnen etwas unangenehm ist, sie eine Pause benötigen, eine Aktivität nicht mitmachen möchten oder mit dem Verhalten einer anderen Person nicht einverstanden sind.
Unsere Betreuungskräfte sollen eine Atmosphäre schaffen, in der Kinder und Jugendliche solche Anliegen ohne Angst vor negativen Folgen äußern können.
Beschwerden und Ansprechpersonen
Beschwerden, Kritik und Hinweise von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Sorgeberechtigten, Auftraggebern und anderen Beteiligten werden ernst genommen.
Kinder und Jugendliche können sich während einer Veranstaltung an jede eingesetzte Betreuungskraft wenden.
Eltern, Sorgeberechtigte und Auftraggeber können sich darüber hinaus unmittelbar an juvela wenden:
- juvela | Event-Kinderbetreuung
Tobias Weiskopf
Seestraße 9a
85391 Allershausen - tobias.weiskopf@juvela.de
- 0163 6853916

Hinweise auf Grenzverletzungen, Gewalt oder sexualisierte Grenzverletzungen werden besonders sensibel behandelt.
Niemand soll Nachteile erfahren, weil er oder sie in gutem Glauben eine Beobachtung, Sorge oder Beschwerde mitteilt.
Bei Fragen, Sorgen oder Verdachtsfällen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt können sich Betroffene und andere Beteiligte außerdem unabhängig von juvela an geeignete Fach- und Beratungsstellen wenden.
Umgang mit Verdachtsfällen und Grenzverletzungen
Hinweise auf Grenzverletzungen, Gewalt oder eine mögliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen werden ernst genommen. Erforderliche Schutzmaßnahmen werden unverzüglich eingeleitet. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Verdacht gegen eine bei juvela eingesetzte Person, einen anderen Teilnehmer, eine Person aus dem Umfeld des Kindes oder einen sonstigen Dritten richtet.
Betreuungskräfte nehmen entsprechende Beobachtungen und Hinweise ernst, führen jedoch keine eigenständigen Ermittlungen oder Befragungen zur Aufklärung eines Verdachts durch. Sie behandeln die Situation vertraulich, vermeiden vorschnelle Konfrontationen und geben Informationen nur an die Personen weiter, die für den Schutz des Kindes oder Jugendlichen und das weitere Vorgehen erforderlich sind.
Besteht eine akute Gefährdung, hat der Schutz des Kindes oder Jugendlichen Vorrang. Erforderliche und zumutbare Sofortmaßnahmen sind unmittelbar zu treffen. Soweit vor Ort eine Projektleitung eingesetzt ist, wird diese unverzüglich einbezogen. Ist keine Projektleitung anwesend, stimmen sich die Betreuungskräfte – soweit die Situation dies zulässt – mit den anwesenden Kolleginnen und Kollegen ab. Maßnahmen, deren Aufschub den Schutz des Kindes oder Jugendlichen gefährden würde, werden jedoch auch ohne vorherige Abstimmung ergriffen.
Jeder entsprechende Vorfall ist unverzüglich an die Projektkoordination von juvela zu melden. Dies gilt auch dann, wenn die Situation vor Ort bereits geklärt oder eine Projektleitung eingebunden wurde.
Je nach Art und Schwere der Situation werden weitere geeignete Stellen hinzugezogen, insbesondere der Rettungsdienst oder die Polizei. Bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt oder eine andere erhebliche Kindeswohlgefährdung kann darüber hinaus die Einbeziehung geeigneter Fach- oder Beratungsstellen erforderlich sein.
Bei Verdachtsfällen von erheblichem Gewicht soll, soweit dies nach Art und Umständen des Falls angezeigt ist, fachliche Beratung durch eine geeignete externe Fach- oder Beratungsstelle eingeholt werden. Dies gilt insbesondere bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt oder eine erhebliche Kindeswohlgefährdung.
Beobachtungen, wesentliche Aussagen, getroffene Maßnahmen und beteiligte Personen werden zeitnah, sachlich und möglichst vollständig dokumentiert. Vermutungen und persönliche Bewertungen sind dabei von tatsächlich wahrgenommenen Umständen zu trennen.
Das weitere Vorgehen wird anschließend unter Berücksichtigung des Schutzbedarfs des Kindes oder Jugendlichen, der konkreten Umstände und gegebenenfalls unter Einbeziehung fachlich geeigneter externer Stellen festgelegt.
Erweist sich ein Verdacht nach entsprechender Klärung als unbegründet, achtet juvela darauf, dass die betroffene Person angemessen rehabilitiert und einer ungerechtfertigten Fortwirkung des Verdachts entgegengewirkt wird.
Gesundheit, Erste Hilfe und medizinische Versorgung
11.1 Unfälle und medizinische Notfälle
Bei Unfällen, akuten Erkrankungen und medizinischen Notfällen steht der Schutz des betroffenen Kindes oder Jugendlichen an erster Stelle. Betreuungskräfte leisten im Rahmen ihrer Kenntnisse und Möglichkeiten Erste Hilfe und veranlassen erforderlichenfalls die Alarmierung des Rettungsdienstes.
Soweit vor Ort eine Projektleitung eingesetzt ist, wird diese unverzüglich informiert. Je nach Art und Schwere des Vorfalls werden außerdem die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten und die zuständige Kontaktperson der Veranstaltung einbezogen.
Bei einer akuten oder nicht sicher einzuschätzenden gesundheitlichen Gefährdung wird nicht bis zur Erreichbarkeit der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten gewartet. Erforderliche Erste-Hilfe-Maßnahmen werden unverzüglich durchgeführt und erforderlichenfalls der Rettungsdienst verständigt.
Unfälle, Verletzungen, medizinische Vorfälle sowie sonstige besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Gesundheit oder Sicherheit eines Kindes oder Jugendlichen und alle möglicherweise haftungsrelevanten Vorfälle werden angemessen dokumentiert und unverzüglich an die Projektkoordination von juvela gemeldet.
11.2 Wundversorgung und Fremdkörper
Kleinere Verletzungen werden im Rahmen der üblichen Ersten Hilfe versorgt. Maßnahmen, die über die allgemeine Erste Hilfe hinausgehen, werden von den Betreuungskräften grundsätzlich nicht eigenständig vorgenommen.
Insbesondere werden keine Fremdkörper aus Wunden, der Haut oder Körperöffnungen entfernt. Dies gilt beispielsweise für Splitter sowie Fremdkörper in Augen, Ohren oder Nase.
Auch Zecken werden durch Betreuungskräfte von juvela grundsätzlich nicht entfernt. Damit soll eine fachgerechte und vollständige Entfernung sichergestellt und das Risiko einer unsachgemäßen Entfernung vermieden werden. Wird bei einem Kind eine Zecke festgestellt, werden – abhängig von der Betreuungssituation – die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten oder die zuständige Kontaktperson informiert, damit eine zeitnahe fachgerechte Entfernung veranlasst werden kann.
Erfordert eine Verletzung oder ein Fremdkörper eine weitergehende Versorgung, wird situationsgerecht das weitere Vorgehen mit den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten abgestimmt oder erforderlichenfalls medizinische Hilfe hinzugezogen.
Unberührt bleiben Maßnahmen, die im Rahmen der Ersten Hilfe zur Abwehr einer akuten Gefahr erforderlich sind.
11.3 Medikamente
Betreuungskräfte verabreichen Kindern und Jugendlichen grundsätzlich keine Medikamente auf eigene Entscheidung. Dies gilt auch für frei verkäufliche Medikamente, Salben oder vergleichbare Präparate.
Ist ein Kind während der Betreuung auf ein ärztlich verordnetes Medikament angewiesen, kann dessen Verabreichung oder die Unterstützung bei der Einnahme im Einzelfall vorab vereinbart werden. Voraussetzung sind grundsätzlich eine eindeutige Beauftragung in Textform durch die Sorgeberechtigten sowie klare, erforderlichenfalls durch geeignetes medizinisches Fachpersonal bestätigte Angaben zu Medikament, Dosierung, Zeitpunkt beziehungsweise Anlass der Anwendung und zum Vorgehen in besonderen oder Notfallsituationen. Soweit Art oder Anwendung des Medikaments dies erfordern, muss zusätzlich eine ärztliche Anordnung oder fachgerechte Einweisung vorliegen.
Notfallmedikamente, beispielsweise bei schweren Allergien, Asthma oder anderen bekannten Erkrankungen, können nur übernommen werden, wenn ihre Anwendung vor dem Einsatz eindeutig geregelt ist und die eingesetzten Betreuungskräfte über die erforderlichen Informationen und gegebenenfalls eine notwendige Einweisung verfügen.
Übernommene Medikamente sind entsprechend den jeweiligen Vorgaben aufzubewahren und vor dem unbefugten Zugriff anderer Kinder zu schützen. Eine erfolgte Medikamentengabe wird dokumentiert.
Bei Jugendlichen kann abhängig von Alter, Entwicklungsstand und konkreter Situation vereinbart werden, dass sie ihre Medikamente selbst verwahren und eigenständig einnehmen.
Die Mitteilung, dass ein Kind auf ein Medikament angewiesen ist, begründet für sich allein noch keine Verpflichtung von juvela oder der eingesetzten Betreuungskräfte zur Verabreichung oder Unterstützung bei der Einnahme.
11.4 Erkrankungen, Allergien und besondere gesundheitliche Bedürfnisse
Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte sind dafür verantwortlich, rechtzeitig vor Beginn einer geschlossenen Betreuung über gesundheitliche Besonderheiten zu informieren, die für eine sichere Betreuung wesentlich sind.
Hierzu gehören insbesondere relevante Allergien, chronische Erkrankungen, bekannte gesundheitliche Risiken, besondere gesundheitliche Bedürfnisse sowie erforderliche Maßnahmen für einen möglichen Notfall.
Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung bei besonderen gesundheitlichen Anforderungen möglich ist, wird anhand des konkreten Einzelfalls und des vereinbarten Leistungsumfangs beurteilt.
Treten während der Betreuung Krankheitssymptome oder gesundheitliche Beschwerden auf, wird situationsgerecht gehandelt. Soweit erforderlich, werden die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten informiert und eine vorzeitige Abholung vereinbart.
Informationsweitergabe durch Auftraggeber und Veranstalter
Erfolgt die Anmeldung, Organisation oder Kommunikation der Betreuung über den Auftraggeber von juvela oder einen Veranstalter, trägt dieser dafür Sorge, dass die für die Betreuung maßgeblichen Informationen, Anforderungen und Hinweise von juvela rechtzeitig an die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten weitergegeben werden.
Dies gilt insbesondere für Regelungen zur Anmeldung, Übergabe und Abholung sowie für Anforderungen und Hinweise im Zusammenhang mit Erkrankungen, Allergien, Medikamenten, gesundheitlichen Besonderheiten und Notfallmaßnahmen.
Der Auftraggeber beziehungsweise Veranstalter trägt in diesen Fällen außerdem dafür Sorge, dass die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Informationen bei den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten rechtzeitig eingeholt und vollständig an juvela übermittelt werden.
Die Weitergabe gesundheitlicher Informationen oder eines besonderen Betreuungsbedarfs stellt noch keine Zusage dar, dass juvela die hiermit verbundenen medizinischen oder besonderen Betreuungsleistungen übernimmt. Soweit hierfür besondere Maßnahmen erforderlich sind, bedürfen diese einer vorherigen Abstimmung und Vereinbarung mit juvela.
Vorgehen bei Abwesenheit eines Kindes
Wird im Rahmen einer übernommenen geschlossenen Betreuung festgestellt, dass der Aufenthaltsort eines Kindes nicht bekannt ist, wird unverzüglich reagiert.
Die Betreuung der übrigen Kinder muss dabei weiterhin sichergestellt bleiben. Die für die Veranstaltung zuständige Kontaktperson und die Projektkoordination von juvela werden informiert und geeignete Such- und Sicherungsmaßnahmen eingeleitet.
Je nach Alter des Kindes, örtlichen Gegebenheiten, Dauer der Abwesenheit und konkreter Gefahrenlage werden Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte, Sicherheitsdienste und erforderlichenfalls die Polizei einbezogen.
Die Suche nach einem Kind darf nicht dazu führen, dass andere beaufsichtigte Kinder ohne angemessene Aufsicht zurückbleiben.
Fotos, Videos und digitale Medien
Der Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen gilt auch bei Foto-, Video- und Tonaufnahmen sowie im digitalen Raum.
Betreuungskräfte dürfen im Rahmen eines juvela-Einsatzes Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ausschließlich für juvela beziehungsweise für den vereinbarten Zweck der Veranstaltung anfertigen. Hierfür dürfen auch private Endgeräte verwendet werden. Eine Anfertigung oder Nutzung für private Zwecke der Betreuungskraft ist nicht zulässig. Betreuungskräfte dürfen solche Aufnahmen insbesondere nicht selbst veröffentlichen, posten oder in sozialen Netzwerken teilen oder unbefugten Dritten zugänglich machen. Eine Veröffentlichung oder sonstige externe Verwendung erfolgt ausschließlich durch juvela beziehungsweise nach ausdrücklicher Freigabe durch juvela.
Bei allen Aufnahmen sind die Vorgaben von juvela sowie die für den jeweiligen Einsatz mitgeteilten Regelungen zu beachten. Kinder und Jugendliche dürfen nur dann erkennbar beziehungsweise mit erkennbarem Gesicht abgebildet werden, wenn die hierfür erforderliche Einwilligung oder eine andere rechtliche Berechtigung vorliegt. Ist nicht bekannt oder nicht zweifelsfrei sichergestellt, dass eine entsprechende Berechtigung vorliegt, sind Aufnahmen so anzufertigen, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht identifizierbar sind. Dies kann insbesondere durch geeignete Perspektiven, Aufnahmen von hinten oder die Beschränkung auf Hände, Aktivitäten, Materialien oder andere nicht identifizierende Bildausschnitte erfolgen.
Besondere Vorgaben zu einzelnen Kindern oder Jugendlichen, insbesondere ein mitgeteiltes Fotografier- oder Veröffentlichungsverbot, sind zwingend zu beachten. Bestehen Zweifel, ob eine Aufnahme zulässig ist, wird auf die erkennbare Abbildung des betreffenden Kindes oder Jugendlichen verzichtet.
Die Betreuungskräfte übermitteln die für juvela angefertigten Aufnahmen ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Wege an juvela. Die Entscheidung über eine Veröffentlichung oder sonstige Verwendung trifft nicht die einzelne Betreuungskraft. juvela prüft die zur Verwendung vorgesehenen Aufnahmen im Rahmen der verfügbaren Informationen auf die Einhaltung der maßgeblichen Vorgaben. Nicht mehr benötigte Aufnahmen sind nach der Übermittlung von den privaten Endgeräten der Betreuungskräfte zu löschen.
Werden Aufnahmen im Auftrag oder auf Veranlassung des Auftraggebers beziehungsweise Veranstalters angefertigt, sind zusätzlich dessen für den jeweiligen Einsatz mitgeteilte Vorgaben zu beachten. Soweit der Auftraggeber beziehungsweise Veranstalter Einwilligungen, Aufnahmeberechtigungen oder entsprechende Informationen der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten einholt oder verwaltet, liegt die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Einholung und die Richtigkeit der hierzu an juvela übermittelten Informationen bei ihm. Die Betreuungskräfte dürfen sich auf die von juvela für den jeweiligen Einsatz mitgeteilten Vorgaben verlassen, soweit keine erkennbaren Zweifel an deren Richtigkeit bestehen.
Aufnahmen durch den Auftraggeber, Veranstalter, dessen Beschäftigte, beauftragte Fotografen, andere Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte liegen grundsätzlich außerhalb des Verantwortungsbereichs der Betreuungskräfte von juvela. Erkennen Betreuungskräfte jedoch eine Situation, in der die Persönlichkeitsrechte oder der Schutz eines betreuten Kindes offensichtlich beeinträchtigt werden könnten, sollen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten angemessen reagieren und erforderlichenfalls die Projektleitung oder den Veranstalter informieren.
Personenbezogene Daten und Kontaktdaten von Kindern, Jugendlichen und Sorgeberechtigten dürfen ausschließlich für den jeweiligen Einsatz und den hierfür vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine private Nutzung, Weitergabe an unbefugte Dritte oder Verwendung für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Rahmenbedingungen und Mitwirkung von Auftraggebern und Veranstaltern
Kinderschutz ist eine gemeinsame Aufgabe.
juvela kann nur diejenigen Informationen und Rahmenbedingungen berücksichtigen, die für die Planung bekannt sind. Auftraggeber und Veranstalter sind deshalb aufgefordert, juvela rechtzeitig über die für eine sichere Durchführung relevanten Rahmenbedingungen zu informieren.
Dazu gehören insbesondere die erwartete Anzahl und Altersstruktur der Kinder, Besonderheiten des Veranstaltungsortes, erkennbare Gefahrenstellen, geltende Sicherheits- und Hausregeln sowie wesentliche Änderungen des Veranstaltungsablaufs.
Soweit Räume oder Veranstaltungsflächen durch den Auftraggeber beziehungsweise Veranstalter bereitgestellt werden, müssen diese für die vereinbarte Nutzung geeignet und verkehrssicher sein.
Während der Veranstaltung muss eine verantwortliche Kontaktperson des Auftraggebers beziehungsweise Veranstalters erreichbar sein.
Bei geschlossener Kinderbetreuung müssen die für die Übergabe und Abholung erforderlichen Informationen eindeutig vorliegen. Der Auftraggeber beziehungsweise Veranstalter trägt im Rahmen seiner Organisations- und Informationsverantwortung dafür Sorge, dass die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten über die vereinbarten Betreuungszeiten und die erforderliche rechtzeitige Abholung informiert werden.
Die konkreten gegenseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere Umfang und Dauer der übernommenen Betreuung und Aufsicht, ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Auftrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von juvela.
Qualität, Risikoanalyse und Weiterentwicklung
Ein Schutzkonzept ist kein einmal fertiggestelltes Dokument.
Die Rahmenbedingungen unserer Angebote verändern sich, neue Veranstaltungsformate kommen hinzu und Erfahrungen aus der praktischen Arbeit können neue Risiken oder Verbesserungsmöglichkeiten sichtbar machen.
juvela betrachtet deshalb mögliche Schutz- und Risikofaktoren sowohl übergreifend als auch mit Blick auf besondere Angebotsformen und Einsatzbedingungen. Hierzu gehören beispielsweise räumliche Gegebenheiten, offene und geschlossene Betreuungsformen, Übergabe- und Abholsituationen, Einzelkontakte, besonders sensible Betreuungssituationen, Outdoor-Aktivitäten sowie der Umgang mit digitalen Medien.
Erkannte Risiken werden bei der Planung, Auswahl der Betreuungskräfte, Einsatzvorbereitung und Durchführung berücksichtigt und soweit möglich durch geeignete organisatorische oder pädagogische Maßnahmen reduziert.
juvela überprüft die Grundsätze dieses Schutz- und Betreuungskonzepts regelmäßig und entwickelt sie bei Bedarf weiter.
Rückmeldungen von Kindern und Jugendlichen, Eltern, Betreuungskräften und Auftraggebern sowie Erfahrungen aus besonderen Vorkommnissen können dabei wichtige Hinweise liefern.
Kinderschutz verstehen wir nicht nur als Einhaltung einzelner Regeln, sondern als Haltung: aufmerksam sein, Grenzen respektieren, Verantwortung übernehmen und handeln, wenn Schutz erforderlich ist.
Geltungsbereich und Einordnung
Dieses Schutz- und Betreuungskonzept gilt für alle von juvela geplanten oder durchgeführten Angebote, bei denen Kinder oder Jugendliche unmittelbar durch juvela oder von juvela eingesetzte Betreuungskräfte, Honorarkräfte oder sonstige Leistungserbringer betreut, beaufsichtigt oder im Rahmen eines Programms begleitet werden.
Für die von juvela eingesetzten Betreuungskräfte, Honorarkräfte und sonstigen Leistungserbringer sind die sie betreffenden Vorgaben dieses Schutz- und Betreuungskonzepts verbindliche Standards für die Durchführung ihrer Tätigkeit. Sie sind verpflichtet, die für ihren jeweiligen Einsatz einschlägigen Schutz-, Verhaltens-, Informations-, Dokumentations- und Handlungspflichten einzuhalten.
Welche konkreten Betreuungs- und Aufsichtspflichten gegenüber dem Auftraggeber übernommen werden, richtet sich dagegen ausschließlich nach der jeweils vereinbarten Leistung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von juvela.
Dieses Schutz- und Betreuungskonzept dient gegenüber Auftraggebern, Veranstaltern und sonstigen Dritten der Darstellung der von juvela zugrunde gelegten fachlichen, pädagogischen und organisatorischen Standards. Es begründet gegenüber diesen keine eigenständigen oder über den jeweiligen Auftrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehenden vertraglichen Ansprüche, Leistungs-, Betreuungs-, Aufsichts- oder Haftungspflichten von juvela.
Soweit Regelungen dieses Konzepts von den vertraglichen Vereinbarungen mit einem Auftraggeber oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von juvela abweichen, sind für das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.
juvela | Event-Kinderbetreuung
Tobias Weiskopf
Seestraße 9a · 85391 Allershausen
tobias.weiskopf@juvela.de · 0163 6853916
Stand: September 2026
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